Wahlen

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Dein Kreuz kann alles verändern!

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Wählen ist ein Privileg

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Die Zweitstimme ist wichtiger
als die Erststimme

Welche Wahlen gibt es in Wuppertal?

In Wuppertal finden regelmäßig Wahlen statt.

Alle 5 Jahre werden in den Kommunalwahlen der Stadtrat, der oder die Oberbürgermeister*in und die Bezirksvertretungen gewählt. Zum gleichen Zeitpunkt findet auch die Wahl zum Integrationsausschuss statt.

Alle 5 Jahre wird der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gewählt.

Alle 5 Jahre wird das Parlament der Europäischen Union gewählt.

Alle 4 Jahre wird der Bundestag der Bundesrepublik gewählt.

Alle 3 Jahre wird der Jugendrat gewählt.


Wer darf wählen?

Das kommt auf die Wahl an.

Bei der Kommunalwahl dürfen alle Wuppertaler*innen mit einem deutschen oder EU-Pass wählen, sobald sie 16 Jahre alt sind.

Bei der Landtagswahl dürfen alle Wuppertaler*innen mit einem deutschen Pass wählen, sobald sie 18 Jahre alt sind.

Bei der Bundestagswahl dürfen alle Wuppertaler*innen mit einem deutschen Pass wählen, sobald sie 18 Jahre alt sind.

Bei der Europawahl dürfen alle Wuppertaler*innen mit einem deutschen oder EU-Pass wählen, sobald sie 16 Jahre alt sind. EU-Bürger*innen müssen länger als drei Monate in Deutschland leben. EU-Bürger*innen müssen außerdem einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.

Beim Jugendrat dürfen alle Jugendlichen in Wuppertal zwischen 14 und 21 Jahren wählen.


Wo wird gewählt?

Die Stadt Wuppertal organisiert bei den Wahlen viele verschiedene Wahllokale. Das können Schulen sein, Altenheime, die Volkshochschule oder andere öffentliche Gebäude. Wo Du wählen musst, steht auf Deiner Wahlbenachrichtigung.


Wann wird gewählt?

Immer sonntags von 8 bis 18 Uhr.
Die nächsten Wahltermine findest Du hier:


Wie kann ich wählen?

Wählengehen ist einfach. Der schwierigste Teil ist vermutlich, die Partei oder Person zu finden, die Du wählen möchtest.

Am Wahltag selbst gehst Du mit Deiner Wahlbenachrichtigung in Dein Wahllokal. Du bekommst dort Deine Wahlunterlagen ausgehändigt. Du bekommst einen oder mehrere Stimmzettel. Auf jedem Stimmzettel steht, welches Gremium damit gewählt wird.

Meistens kannst Du ein Kreuz in einer Spalte machen, manchmal auch zwei Kreuze in zwei Spalten. Die Erststimme ist dann für den Wahlkreis und die Zweitstimme für das Gesamtergebnis. Sie ist die wichtigere Stimme, denn sie bestimmt die Anzahl der Abgeordneten pro Partei im Parlament.

Bei vielen Wahlen ist auch eine Briefwahl möglich, die aber extra beantragt werden muss. Dann kann die Stimme per Briefpost abgegeben werden. So können auch Personen, die krank, behindert oder aus anderen Gründen verhindert sind, ihr Wahlrecht ausüben.

Wer möchte, kann in der Regel auch schon einige Tage vor der Wahl im Rathaus in Barmen abstimmen. Das nennt man Sofortwahl und ist im Prinzip eine Briefwahl, bei der die Unterlagen nicht verschickt, sondern vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden.


Art. 38 GG
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. […]

Allgemein

Allgemein ist eine Wahl, wenn alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland ein Stimmrecht besitzen – unabhängig von ihrem Geschlecht, Einkommen, Konfession, Beruf oder politischen Überzeugung. Nur alt genug muss man sein.

Unmittelbar

Unmittelbar ist eine Wahl, wenn die Wähler*innen die Abgeordneten direkt wählen, ohne dass es eine Zwischeninstanz gibt.

Frei

Frei ist eine Wahl, wenn die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Wahlentscheidung nicht beeinflusst oder unter Druck gesetzt werden. Dazu gehört auch, dass es keinen Wahlzwang gibt und jeder Bürger frei darin ist, an einer Wahl teilzunehmen.

Gleich

Gleich ist eine Wahl, wenn jede Stimme gleich viel zählt, und jede Art von Gewichtung unzulässig ist. Geschlecht, Einkommen, Konfession, Beruf oder politischen Überzeugung spielt auch hier keine Rolle.

Geheim

Geheim ist eine Wahl, wenn sichergestellt wird, dass die Wähler*innen den Stimmzettel unbeobachtet ankreuzen können. Eine Stimmabgabe erfolgt dafür in Wahlkabinen. Diese sind von außen nicht einsehbar. Die ausgefüllten Stimmzettel werden gefaltet und abschließend in die Wahlurne geworfen. So kann niemand erkennen, welche Wahlentscheidung der Wähler oder die Wählerin getroffen hat.