Seniorenbeirat

1

vertritt die Interessen älterer Menschen

2

wird von den  Fraktionen im Rat der Stadt Wuppertal  gewählt

3

hat eine eigene Homepage

Was ist der Seniorenbeirat?

Der Seniorenbeirat soll dazu beitragen, dass die Interessen der älteren Menschen in Wuppertal berücksichtigt werden. In ihm sind Vertreter*innen aller Parteien im Rat, aus sozialen Organisationen und gemeinnützigen Vereinen vertreten.


Wer gehört zum Seniorenbeirat?

Im Seniorenrat werden die Mitglieder von den Fraktionen des Stadtrates bestimmt, proportional nach der Größe der Fraktionen im Stadtrat. Dazu werden Mitarbeiter der freien Wohlfahrtspflege, der Gewerkschaften und Vertreter kleiner Parteien mit Fraktionsstatus eingeladen, um beratend teilzunehmen.


Wer wählt den Seniorenbeirat?

Die Fraktionen im Rat der Stadt Wuppertal am Anfang der Wahlperiode.


Was macht der Seniorenbeirat?

Der Seniorenbeirat trifft sich fünf Mal im Jahr und berät zu Angelegenheiten, die ältere Menschen betreffen. Er bemüht sich die Interessen der Senioren überparteilich, überkonfessionell und verbandsunabhängig zu vertreten. Er kann aber keine eigenen Anträge stellen, sondern ist darauf angewiesen, dass die Fraktionen im Rat in seinem Sinne Anträge zu den Belangen älterer Menschen stellen. 


Wie erreiche ich den Seniorenbeirat?

Der Seniorenbeirat hat eine eigene Homepage und informiert in der Beilage „Evergreen“ der Wuppertaler Rundschau


§

§ 27a 
GO NRW

Die Gemeinde kann zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, von Jugendlichen, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden oder Beauftragte bestellen. Das Nähere kann durch Satzung geregelt werden.

§ 2
Geschäftsordnung des Seniorenbeirates der Stadt Wuppertal

Pro Jahr finden, in der Regel, fünf ordentliche Sitzungen des Seniorenbeirates statt. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich und werden in der Tagespresse bekannt gemacht. Weitere Sitzungen werden bei Bedarf durchgeführt. Die Entscheidung darüber treffen die stimmberechtigten Mitglieder des
Seniorenbeirates mit einfacher Mehrheit.

§ 1.4
Geschäftsordnung des Seniorenbeirats der Stadt Wuppertal

Der Seniorenbeirat kann zur Bearbeitung besonderer Probleme oder
Themen Arbeitskreise bilden, die dem Plenum des Beirates zuarbeiten. Hierzu kann er auch sachkundige Berater hinzuziehen, die dem Seniorenbeirat nicht angehören.