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Jeder hat das Recht zu protestieren
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Protest schafft Aufmerksamkeit
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Protest kann bunt und kreativ sein
Warum ist Protest wichtig?
In unserer Demokratie geht es darum zu überzeugen, das beste Argument zu bieten. Doch natürlich muss das beste Argument auch gehört werden und Veränderung fällt schwer. Du kannst dem Stadtrat schreiben oder dem/der Oberbürgermeister*in; du kannst anregen und beantragen. Es kommt aber auch oft darauf an, die öffentliche Meinung zu gewinnen oder auf ein Problem aufmerksam zu machen.
Proteste gehören zum politischen Alltag: Jeden Tag finden in Deutschland hunderte Proteste zu unterschiedlichen Themen statt.
Protest kann unterschiedlich aussehen. Jetzt kommen ein paar Beispiele:
Demonstration
Alle Wuppertaler*innen haben das Recht, sich jederzeit zu versammeln. Wenn diese Menschen auf der Straße zusammenkommen und für oder gegen etwas protestieren, ist das eine Demonstration. Das kann spontan geschehen und geplant. Wenn Du eine Versammlung planst, musst Du die Versammlung 48 Stunden vorher anmelden. Alle Angaben, die Du benötigst, findest bei der Polizei Wuppertal:
Wichtig: die Polizei entscheidet nicht, ob eine Demonstration genehmigt wird. Das gehört nicht zu den Aufgaben der Polizei. Sobald Du eine Demonstration anmeldest, findet sie auch statt. Die Polizei kann aber Auflagen erteilen, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet wird.
Plakate
Du kannst Plakate und Banner erstellen und zum Beispiel bei Geschäften verteilen und aufhängen, wenn diese damit einverstanden sind. Oder das Plakat an Deiner Wohnung ins Fenster hängen. Oder bei einer Versammlung mitbringen.
Veranstaltung durchführen
Du kannst Expert*innen, Betroffene oder Politiker*innen zu einer Veranstaltung einladen und eine Diskussion oder einen Vortrag durchführen, um die Wuppertaler*innen zu informieren und auf Dein Thema aufmerksam zu machen.
Petition
Du kannst über Plattformen wie change.org, We act, OpenPetition, bei den Online-Angeboten von Landtag oder Bundestag Unterschriften sammeln. Für die musst Du dann viel Werbung machen, damit Leute unterschreiben.
Soziale Medien
Du kannst auch Soziale Medien nutzen, um auf ein Problem oder ein Anliegen aufmerksam zu machen. Produziere Videos, Bilder oder Memes, nutze Hashtags und suche Menschen, die Dein Anliegen unterstützen. Auf Social Media sind auch viele Politiker*innen und können so kontaktiert werden. Just @ them.
Schreib ein Lied
Werde künstlerisch aktiv! Schreibe ein Lied, lustig oder traurig und erzähle eine Geschichte zu Deinem Projekt oder Problem. Oder mache ein anderes künstlerisches Projekt.
Ziviler Ungehorsam
Ziviler Ungehorsam ist, wenn man in einem symbolischen Akt eine Regel bricht, um gegen einen Zustand zu protestieren. In der Regel wird dieser Regelübertritt angekündigt. Das bedeutet aber nicht, dass man sich überhaupt nicht mehr an Regeln hält oder sogar Menschen gefährdet. Wichtig bleibt, dass es ein symbolhaftes Element ist. Wer zum Beispiel eine Zufahrt zu einer Baustelle blockiert, und auf Aufforderung der Polizei nicht aus dem Weg geht, begeht einen Akt zivilen Ungehorsams. Die Polizei trägt die Person dann meistens weg und damit ist der Protest vorbei. Wer sich dann widersetzt, verlässt den Rahmen des zivilen Ungehorsams. Ein Schulstreik kann zum Beispiel auch ein Akt zivilen Ungehorsams sein.
Keine Gewalt!
Klar ist natürlich, dass Gewalt nie ein Mittel der Auseinandersetzung in einer demokratischen Gesellschaft ist.
Widerstand
Wenn jemand sich daran macht, die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik abzuschaffen, hast Du das Recht, dagegen Widerstand zu leisten – in allen denkbaren Formen. Dieser Artikel des Grundgesetzes (Nr. 20) ist für den worst case gedacht.
§
Schwarz auf weiß :
Wenn Du noch mehr wissen möchtest, findest Du hier drei grundlegende Gesetze oder Verordnungen verlinkt.
Schau Sie Dir doch mal an!
Art. 5
Grundgesetz
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten
Art. 8
Grundgesetz
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden
Art. 20
Grundgesetz
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.