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Es gibt viele verschiedene journalistisch arbeitende Medien in Wuppertal
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Sie informieren und sind gleichzeitig Ansprechpartner*innen
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Medien greifen Debatten auf und veröffentlichen zum Beispiel Leser*innenbriefe
Wo kann ich mich informieren?
Neben den direkten Informationsmöglichkeiten der Stadtverwaltung gibt es noch verschiedene Medien in der Stadt. Mit Medien sind hier journalistisch arbeitende Publikationen gemeint. Sie genießen ein großes Vertrauen in der Öffentlichkeit und sind Teil der Meinungsbildung in Wuppertal. Für unsere Demokratie sind sie von zentraler Bedeutung. Sie schaffen Transparenz und informieren, recherchieren und berichten. Viele Wuppertaler*innen lesen und vertrauen den Medien. Wenn Du ein Anliegen hast, können Zeitungen, das Radio oder das Fernsehen darüber berichten und Aufmerksamkeit schaffen. Und schon ist Dein Anliegen Teil der politischen Debatte.
Wie arbeiten Journalist*innen?
Die wichtigsten Regeln journalistischen Arbeitens stehen im Pressekodex. Das sind 16 Regeln, die sich Journalist*innen selbst gegeben haben und an die sie sich halten. Dazu gehörten zum Beispiel das Gebot der Sorgfalt, die Trennung von Redaktion und Werbung, Schutz der Persönlichkeit und viel mehr.
Hier findest Du den ganzen Pressekodex:
Welche Medien gibt es in Wuppertal?
Wie wende ich mich selbst an die Medien?
Du kannst zum Beispiel zu einem Thema einen Leser*innenbrief schreiben. Die Zeitung entscheidet dann, ob sie ihn veröffentlicht und alle ihn lesen können. Darin schreibst Du Deine Meinung zu einem aktuellen Thema, über das die Zeitungen, das Radio oder das Fernsehen berichtet haben.
Wenn Du eine Veranstaltung planst oder einen Protest ist es sinnvoll, die Medien zu informieren. Informiere sie, am Besten mit einem Text, der die wichtigsten Fragen beantwortet: Wer macht was wann und wo?
Natürlich kannst Du Dich auch mit einem Problem oder eine Idee direkt an die Redaktion einer Zeitung, des Radios oder des Fernsehens wenden.
Viele Medien erreichst Du auch in den sozialen Medien.
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Schwarz auf weiß :
Wenn Du noch mehr wissen möchtest, findest Du hier drei grundlegende Gesetze oder Verordnungen verlinkt.
Schau Sie Dir doch mal an!
Art. 5
Grundgesetz des Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Art. 19
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Ziffer 2 -Sorgfalt
Pressekodex
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.