A
Absolute Mehrheit
Um eine absoluten Mehrheit zu erreichen muss das Abstimmungsergebnis um mindestens eine Stimme über der Hälfte aller Ratsmitglieder liegen.
Abstimmung
Will der Stadtrat etwas beschließen, braucht er dafür die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. In der Regel stimmen die Ratsmitglieder mit Handzeichen ab. Es kann aber auch eine geheime Abstimmung beantragt werden oder eine namentliche Abstimmung.
Aktuelle halbe Stunde
Im Wuppertaler Rat kann auf Antrag einer Gruppe, Fraktion oder des/der Oberbürgermeister*in zu Beginn einer Ratssitzung eine „Aktuelle halbe Stunde“ stattfinden. Sie ist eine offener Austausch von Meinungen zu einem aktuellen kommunalpolitischen Thema.
Ältestenrat
Zum Ältestenrat gehören der Oberbürgermeister und Vertreter der Fraktionen. Er kümmert sich vor allem um Fragen in Bezug auf die Interpretation von Regeln, wie der Geschäftsordnung und der Hauptsatzung oder um Streitigkeiten zwischen Ausschüssen, Bezirksvertretungen oder/und der Verwaltung. In seinen Sitzungen geht es vor allem um die internen Abläufe des Stadtrats und die Frage, wie man gut Zusammenarbeiten kann.
Anfrage
Bei Anfragen von Ratsmitgliedern oder Bezirksvertreter*innen wird unterschieden zwischen „Kleinen Anfragen“ und „Großen Anfragen“. Kleine Anfragen werden von der Verwaltung schriftlich beantwortet, Große Anfragen in einer Sitzung von Stadtrat oder Bezirksvertretung.
Anregungen und Beschwerden
Begriff aus der Gemeindeordnung. Siehe: Anregungen und Beschwerden
Antrag
Mit einem Antrag können Stadtverordnete, Ratsmitglieder oder Bezirksvertreter*innen den Stadtrat oder die Bezirksvertretung auffordern, etwas Bestimmtes zu beschließen. Das jeweilige Gremium stimmt dann über diesen Antrag ab; dem kann (muss aber nicht) eine Beratung im zuständigen Ausschuss vorausgehen.
Ausschuss
Als „Ausschuss“ bezeichnet man eine gewählte Arbeitsgruppe. Im Stadtrat gibt es unterschiedliche Ausschüsse, die Mitglieder kommen aus verschiedenen Parteien. In den Ausschüssen werden Themen behandelt, die nicht vom gesamten Stadtrat übernommen werden. In den Ausschüssen sind die Expert*innen zu einzelnen Themen versammelt, zum Beispiel zum Thema „Schule“ oder „Verkehr“.
B
Beigeordnete
Beigeordnete sind die höchsten Beamten einer Stadt. Sie bilden zusammen mit dem/der Oberbürgermeister*in den Verwaltungsvorstand. Sie sind Wahlbeamte, d.h. sie werden vom Stadtrat für eine Amtsperiode von acht Jahren gewählt. Sie können auch abgewählt werden. In anderen Bundesländern heißen diese Beamt*innen auch Senator*innen, Stadträt*innen oder Bürgermeister*innen.
Beschlussempfehlung
Wenn ein Ausschuss eine Sache beraten hat, gibt er an den Stadtrat eine Beschlussempfehlung mit einem Entscheidungsvorschlag weiter. Der Stadtrat kann, muss sich aber nicht daran halten.
Beschlussfähigkeit
Der Rat legt in seiner Geschäftsordnung fest, wann er beschlussfähig ist. Das bedeutet, wieviele Ratsmitglieder anwesend sein müssen, um etwas entscheiden zu können. Sind zu wenige Politiker*innen erschienen, kann über einen Beschluss nicht abgestimmt werden.
Bezirksvertretung
Parlament eines Stadtbezirks. Siehe: Die 10 Bezirksvertretungen
Bezirksvorsteher
Die vorsitzende Person einer Bezirksvertretung. Sie wird von der Bezirksvertretung gewählt.
Bundestag
Das Parlament der Bundesrepublik Deutschland.
Bundestagswahl
Nach Artikel 38 des Grundgesetzes werden die Abgeordneten des Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Wählen und selbst in den Bundestag gewählt werden (aktives und passives Wahlrecht) können alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt.
Bürger*in
Die Gemeindeordnung NRW unterscheidet zwischen Einwohnern und Bürgern. „Einwohner ist, wer in der Gemeinde wohnt. Bürger ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist.“ Nicht jede/r Einwohner*in ist also auch eine/r Bürger*in.
Bürgerbegehren
Siehe: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Bürger*innenbeteiligung
Siehe: Bürger*innenbeteiligung
Bürgerentscheid
Siehe: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Bürgerinformationssystem (Ratsinformationssystem)
Ein Portal, auf dem die Stadt Wuppertal alle Informationen für Ratssitzungen, Ausschusssitzungen, Bezirksvertretungen etc. bereitstellt.
Bürgermeister*in
Ehrenamtliche Bürgermeister*innen werden vom Rat gewählt und unterstützen den Oberbürgermeister bei repräsentativen Aufgaben.
D
Demonstration
Politische Versammlung unter freiem Himmel. Siehe: Protest
Direkte Demokratie
Die direkte (oder plebiszitäre) Demokratie ist eine demokratische Herrschaftsform, bei der politische Entscheidungen unmittelbar vom Volk getroffen werden. Sie ist das Gegenteil der repräsentativen Demokratie, die politische Entscheidungen gewählten Vertretern überlässt.
Bei der direkten Demokratie soll der Volkswille möglichst unverfälscht in politische Entscheidungen übersetzt werden. Lediglich für die Ausführung ist eine staatliche Behörde zuständig. Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. In verschiedenen Bundesländern und Gemeinden sind aber direktdemokratische Verfahren wie Volksbegehren, Volksentscheide oder Bürgerentscheide möglich.
E
Einfache Mehrheit
Die einfache Mehrheit ist die Mehrheit aller gültigen Stimmen, das heißt, es werden mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben. Dabei werden Enthaltungen nicht gezählt. Theoretisch könnte der Stadtrat eine Entscheidung mit zwei Ja-Stimmen gegen eine Nein-Stimme bei sonstigen Enthaltungen treffen.
Einwohner*in
Die Gemeindeordnung NRW unterscheidet zwischen Einwohnern und Bürgern. „Einwohner ist, wer in der Gemeinde wohnt. Bürger ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist.“ Nicht jede/r Einwohner*in ist also auch einer Bürger*in.
Einwohnerantrag
Siehe: Einwohnerantrag
Entschließungsantrag
In Entschließungen wird die Auffassung des Stadtrates zu politischen Fragen zum Ausdruck gebracht und/oder der Oberbürgermeister, der Landtag oder der Bundestag zu einem bestimmten Verhalten aufgefordert. Entschließungen sind rechtlich nicht verbindlich, sondern von politischer Bedeutung.
F
Fragestunde für Einwohner*innen
In bestimmten Gremien können Einwohner*innen vor Eintritt in die Tagesordnung Fragen stellen. Manchmal muss man diese Fragen vorher einreichen oder sich anmelden.
Fraktion
Eine Fraktion bilden die Stadtverordneten oder Ratsmitglieder, die derselben Partei angehören. Eine Fraktion hat einen besonderen Status, der mit zusätzlichen Rechten und finanziellen Zuwendungen verbunden ist. Damit eine Gruppierung diesen Fraktionsstatus erhält, ist eine Mindestzahl an Mitgliedern notwendig. Die Fraktion einer Partei ist unabhängig von dieser Partei, aber vielfach verbunden.
G
Geheime Wahl
Geheime Wahlen, also Wahlen mit verdeckten Stimmzetteln, sind in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen. Bei geheimen Wahlen erhalten die Ratsmitglieder einen Stimmzettel, den sie in einer Wahlkabine markieren, in einen Umschlag stecken und anschließend in eine Wahlurne werfen. Das Ergebnis der geheimen Wahl teilt der/die Oberbürgermeister*in mit. Eine Geheime Wahl muss beantragt werden, normalerweise stimmt man im Stadtrat ganz einfach per Handzeichen ab.
Gemeindeordnung
Die Gemeindeordnung ist eine Kommunalverfassung. Es ist die gesetzlichen Grundlage, nach denen die Gemeinden die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung und freier Selbstverwaltung regeln. Es handelt sich um ein Landesgesetz. In NRW ist es die Gemeindeordnung des Landes NRW.
Geschäftsbereich
Die oberste Einteilung der Verwaltung in Wuppertal. In Solingen heißt diese Einheit „Ressort“.
Geschäftsordnung
Der Stadtrat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung. In ihr wird aufgeschrieben, wie der Stadtrat arbeitet, wer wofür zuständig ist und welche Rechte und Pflichten die Ratsmitglieder und die Verwaltung haben.
Gremien
Als Gremium wird die Zusammenarbeit von mehreren Personen in einer Gruppe bezeichnet. Gremien werden in der Regel für einen längeren Zeitraum – meist für die Dauer einer Wahlperiode – gebildet. In ihnen vollzieht sich ein wesentlicher Teil der Arbeit des Stadtrates. Gremien sind z.B. Ausschüsse, Begleitausschüsse oder Kommissionen.
Große Anfrage
Siehe Anfrage
Gruppe
Ratsmitglieder mit einer gleichen politischer Überzeugung, die nicht so viele sind, dass sie eine Fraktion bilden können, können sich zu einer Gruppe zusammenschließen. Ratsgruppen haben ähnliche Rechte und Ressourcen wie eine Fraktion, allerdings in abgestuftem Maß.
H
Hauptausschuss
Der Hauptausschuss ist ein Pflichtausschuss, er wird von der Gemeindeordnung des Landes NRW vorgeschrieben. Der Hauptausschuss hat die Arbeiten aller Ausschüsse aufeinander abzustimmen und kann bei Eilentscheidungen, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, Entscheidungen treffen, wenn eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist.
Hauptsatzung
Jede Gemeinde in NRW hat eine Hauptsatzung zu erlassen. Sie enthält unter anderem Regelungen über die Umsetzung der Gemeindeordnung und die Organisation der Verwaltung. Die Hauptsatzung beschließt und ändert der Stadtrat.
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan stellt für ein oder mehrere Haushaltsjahr alle geplanten Ausgaben und Einnahmen zusammen. Innerhalb der Verwaltung erstellt der Kämmerer oder die Kämmerin zunächst einen Haushaltsplanentwurf und stellt diesen vor. Dann debattiert der Stadtrat die einzelnen Punkte und beschließt Änderungen oder folgt den Vorschlägen des Entwurfs. Ohne einen beschlossenen Haushaltsplan kann die Stadtverwaltung nicht arbeiten.
Haushaltssperre
Die Haushaltssperre ist eines von mehreren Mitteln, die eingesetzt werden können, wenn der Haushalt durch Mehrausgaben und/oder Mindereinnahmen nicht mehr im Gleichgewicht ist. Die Haushaltssperre sorgt dafür, das geplante Mittel erst einmal nicht ausgegeben werden oder Verpflichtungen eingegangen werden. Ausgenommen hiervon sind vertragliche Verpflichtungen und unbedingt notwendige Ausgaben.
I
Initiative
Im politischen Kontext ist eine (Bürger-) Initiative eine lose Vereinigung von Menschen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Es gibt keine förmlichen Mitglied, wie zum Beispiel in einem Verein und einer Partei. Die Initiative hat auch keine rechtliche Stellung. Sie kümmert sich meist um ein konkretes Thema.
J
Jugendrat/Jugendstadtrat
siehe: Jugendrat
K
Kleine Anfrage
siehe Anfragen
K-Liste / Konsensliste
Zu Beginn einer Ratssitzung wird über die Tagesordnungspunkte, zu denen ein einstimmiges Votum der vorberatenden Gremien vorliegt, gemeinsam abgestimmt. Diese Tagesordnungspunkte sind in der Tagesordnung zur Sitzung mit einem „K“ (Konsensliste) gekennzeichnet. Natürlich kann eine Fraktion vor der Abstimmung noch Themen von der „K-Liste“ nehmen lassen, um sie im Rat zu behandeln.
Kommission
Der Stadtrat kann Kommissionen einrichten und sie mit einem bestimmten Arbeitsauftrag versehen. In der Regel setzen sich Kommissionen nur zu einem Teil aus Mitgliedern des Rates zusammen. Den anderen Teil bilden vom Rat benannte Expert*innen.
Kommunale Selbstverwaltung
Kommunale Selbstverwaltung bedeutet, dass die Gemeinden in Deutschland das Recht haben, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln (Art. 28 Abs. 2 GG). Die Gemeinden handeln mit eigenen Mitteln unter Beteiligung ehrenamtlich tätiger Bürgerinne n und Bürger und vor allem einer demokratisch gewählten Vertretung der Bürgerinnen und Bürger.
Kommunalwahl
Bei den Kommunalwahlen werden Politiker*innen des Stadtrates, der Bezirksvertretungen, des Integrationsrates oder Integrationsausschusses und der oder die Oberbürgermeister*in gewählt. Kommunalwahlen finden alle 5 Jahre statt.
Kommune
Kommune ist ein anderes Wort für Kreise, Städte und Gemeinden. Sie bilden eine eigene Verwaltungseinheit in Abgrenzung zum Land oder Bund.
Konstituierende Sitzung
Eine konstituierende Sitzung ist die erste Sitzung des Stadtrates oder einer Bezirksvertretung am Beginn einer neuen Wahlperiode. In der konstituierenden Sitzung kommen alle Ratsmitglieder und Bezirksvertreter*innen zusammen. In den Bezirksvertretungen wird dann der/die Bezirksvorsteher*in gewählt. Der/die Oberbürgermeister*in, die/der dem Rat vorsitzt, wird hingegen direkt von den Bürger*innen gewählt.
L
Landtag
Das Parlament des Landes Nordrhein-Westfalen.
Landtagswahl
Bei der Landtagswahl wird der Landtag gewählt. Sie findet alle fünf Jahre statt.
M
Medien
siehe: Medien
N
Namentliche Abstimmung
Auf Antrag von Mitgliedern des Rates muss eine Abstimmung namentlich stattfinden. Dabei werden die
Stimmberechtigen durch den Vorsitzenden / die Vorsitzende in alphabetischer Reihenfolge ihrer Familiennamen zur Stimmabgabe aufgerufen. Sie haben mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären,
dass sie sich der Stimme enthalten.
Nichtöffentlichkeit
Die Sitzungen des Rates und anderer Gremien sind grundsätzlich öffentlich. Das heißt, jeder der möchte, kann die Sitzung persönlich oder per Übertragung anschauen. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen und dann wird die Öffentlichkeit für diesen Teil der Beratung ausgeschlossen. Dabei geht es in der Regel darum, das Persönlichkeitsrecht zu schützen, zum Beispiel bei Personalangelegenheiten, Darlehens- und Bürgschaftsangelegenheiten, Grundstücksangelegenheiten oder anderen Dingen, die Vertraulichkeit benötigen.
Nichtregierungsorganisation
Nichtregierungsorganisationen sind unabhängige Organisationen, die nicht im Auftrag von Regierungen oder Staaten handeln. Sie engagieren sich für viele unterschiedliche Themen, z.B. für Soziales, für Menschenrechte oder die Umwelt.
O
Oberbürgermeister
siehe: der Oberbürgermeister
Öffentlichkeit
Die Sitzungen des Rates und anderer Gremien sind grundsätzlich öffentlich. Das heißt, jeder der möchte, kann die Sitzung persönlich oder per Übertragung anschauen. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen und dann wird die Öffentlichkeit für diesen Teil der Beratung ausgeschlossen. (Siehe: Nichtöffentlichkeit)
Ordnungsruf
Mit dem Ordnungsruf kann die Person, die eine Sitzung leitet, eine Person, welche parlamentarische Ordnung beispielsweise durch Beleidigungen oder andere Störungen verletzt, förmlich zur Ordnung rufen. Hört die Person nicht auf, die Ordnung zu stören, kann sie mit der Hausrecht der vorsitzenden Person aus der Sitzung verwiesen werden.
P
Partei
Politische Parteien stellen in Deutschland das tragende Element der parlamentarischen Arbeit dar und sind maßgeblich an der politischen Willensbildung in der Demokratie beteiligt. Sie sind Vereinigungen von Bürgern, die dauerhaft auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an Parlamentswahlen auf Landes- oder Bundesebene teilnehmen wollen. Die Gründung einer Partei ist in der Bundesrepublik frei; ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.
Partizipation
Partizipation bedeutet Mitwirkung oder Einbeziehung. In einem politischen Kontext meint Partizipation in der Regel die Mitwirkung von Bürger*innen oder anderen Akteur*innen an politischen Entscheidungen.
Passives Wahlrecht
Passives Wahlrecht meint, dass eine Person in ein Amt gewählt werden kann. Das ist unabhängig davon, ob sie das aktive Wahlrecht hat, also selber wählen darf. Bei der Kommunalwahl in NRW darf zum Beispiel jeder Wahlberechtigte wählen, wenn er am Wahltag 16 Jahre alt ist. Gewählt werden darf er aber nur, wenn am Wahltag 18 Jahre alt ist.
Petition
Das Petitionsrecht ist ein im Grundgesetz verbrieftes Bürger*innenrecht: Jeder in Deutschland hat das Recht, einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen eine Petition, eine Bitte oder Beschwerde beim Bundestag oder bei einem der Landesparlamente einzureichen (Artikel 17 des Grundgesetzes). Dafür gibt es beim Bundestag und beim Landtag in NRW eigene Plattformen.
https://epetitionen.bundestag.de/
https://www.landtag.nrw.de/home/petitionen.html
Politische Bildung
siehe: Politische Bildung
R
Rat
siehe Stadtrat
Ratsbürgerentscheid
siehe Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Ratsinformationssystem
Ein Portal, auf dem die Stadt Wuppertal alle Informationen für Ratssitzungen, Ausschusssitzungen, Bezirksvertretungen etc. bereitstellt.
Ratsmitglied
Eine Person, die in den Stadtrat gewählt wurde.
Rats-TV
bezeichnet die Übertragung von Sitzungen des Rats im Internet.
Ratsportal
Ein Portal, auf dem die Stadt Solingen alle Informationen für Ratssitzungen, Ausschusssitzungen, Bezirksvertretungen etc. bereitstellt.
Redezeit
Wie lange Stadtverordnete in einer Debatte reden dürfen, hängt von der Größe ihrer Fraktion ab. Je größer die Fraktion, umso mehr Redezeit erhält sie. Die vorsitzende Person wacht streng über die Einhaltung der Redezeit. Notfalls entzieht sie dem/der Redner*in das Wort.
Repräsentative Demokratie
Nach Artikel 20 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik eine Demokratie. In dieser Staatsform übt das Volk die Herrschaftsgewalt aus. Demokratien zeichnen sich unter anderem durch Achtung der Menschenrechte, Gewaltenteilung, Verantwortlichkeit der Regierung, Unabhängigkeit der Gerichte, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, ein Mehrparteiensystem sowie freie, gleiche und geheime Wahlen aus. Die Bundesrepublik ist eine repräsentative Demokratie, in der das Volk durch gewählte Volksvertreter*innen „herrscht“. In Wuppertal und Solingen sind die gewählten Volksvertreter*innen die Ratsmitglieder und Bezirksvertreter*innen.
Ressort
Die oberste Einteilung der Verwaltung in Solingen. In Wuppertal heißt diese Einheit „Geschäftsbereich“.
S
Schriftführer*innen
Der oder die Schriftführer*in eines Gremiums werden zu Beginn der Wahlperiode gewählt. Die Schriftführer*innen unterstützen die vorsitzende Person in den Sitzungen, führen unter anderem die Rednerliste, nehmen bei namentlichen Abstimmungen oder Wahlen an Urnen die Stimmzettel entgegen und zählen sie.
Sitzung
Der Begriff Sitzung steht eine beratende Zusammenkunft von Menschen.
Stadtrat
siehe: Stadtrat
Stadtverordnete*r
So bezeichnet man in Wuppertal ein Ratsmitglied.
Stadtverwaltung
Siehe: Stadtverwaltung
T
Tagesordnung
Die Tagesordnung strukturiert eine Sitzung und legt fest, welche Themen als Tagesordnungspunkte behandelt werden.
V
Verwaltungsvorstand
Der Verwaltungsvorstand der Stadtverwaltung besteht aus den Beigeordneten und dem oder der Oberbürgermeister*in
Verhältniswahl
Bis auf die Wahl der/des Oberbürgermeister*in finden alle Wahlen auf Kommunal-, Landes und Bundesebene als Verhältniswahl statt. Von einer Verhältniswahl spricht man, wenn die Wahlämter genau im Verhältnis der abgegebenen Stimmen besetzt werden. Bei einer reinen Verhältniswahl erhält also eine Partei, die bei Parlamentswahlen zehn Prozent der Stimmen erhält, auch zehn Prozent der Parlamentssitze.
W
Wahlbenachrichtigung
Bevor das Wahlverzeichnis ausgelegt wird, erhält jede/r Wahlberechtigte, der/die darin eingetragen ist, eine Wahlbenachrichtigung. Darauf befinden sich unter anderem Angaben zu Wahlraum und Wahlzeit, den Ort, an dem der/die Wahlberechtigte seine Stimme abgeben kann, sowie der Hinweis, wie man eine Briefwahl beantragt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, sollte bei der zuständigen Gemeindebehörde im Wählerverzeichnis überprüfen lassen, ob er als Wahlberechtigter eingetragen ist.
Wahlberechtigung
Wer das Recht hat, an einer Wahl teilzunehmen und abzustimmen, hängt von der Wahl selbst ab. Das Alter oder welchen Pass man besitzen muss, ist unterschiedlich. Für die Wahlen auf kommunalpolitischer Ebene siehe: Wahlen
Wählerverzeichnis
Über die Wahlberechtigten für politische Wahlen führt die Gemeinde ein Wählerverzeichnis. Durch das Wählerverzeichnis wird der Kreis der formell wahlberechtigten Personen festgelegt. Grundlage dafür ist das bei der Gemeinde geführte Einwohnermelderegister.
Wahlen
siehe: Wahlen
Wahllokal
Für jeden Wahlbezirk legt die Gemeinde fest, in welchem Raum gewählt wird. Vorzugsweise sind dies Räume in Gemeindegebäuden, z.B. Schulen.
Wahlperiode
Die Wahlperiode, auch Legislaturperiode genannt, dauert bei Stadtrat, Bezirksvertretung und Landtag in der Regel fünf Jahre, beim Deutschen Bundestag vier Jahre.