

Der Ausschuss für Chancen-Gerechtigkeit und Integration setzt sich zu zwei Dritteln aus direkt gewählten Mitgliedern nach Absatz 3 Satz 1 und zu einem Drittel aus durch den Rat bestellten Ratsmitgliedern zusammen. Er ist eine Arbeits-Gruppe von Politiker*innen.
Der Ausschuss setzt sich ein für alle Menschen in Wuppertal,
- die aus einem anderen Land gekommen sind
- bei denen die Eltern nicht aus Deutschland sind.
Sie sind zum Beispiel nach Deutschland geflüchtet,
weil in ihrem Land Krieg ist.
Oder sie sind zum Arbeiten nach Deutschland gekommen.
Insgesamt sind das über 100.000 Menschen in Wuppertal.
Diese Menschen sollen gute Angebote bekommen,
damit sie gut hier leben, lernen oder arbeiten können.
Zum Beispiel:
- Kurse zum Deutsch lernen
- Hilfe bei der Suche nach einem Job
Der Ausschuss für Chancen-Gerechtigkeit und Integration kümmert sich um diese Angebote.
Er arbeitet dafür mit der Stadt-Verwaltung zusammen.

Wer ist im Ausschuss für Chancen-Gerechtigkeit und Integration?
Im Ausschuss sind insgesamt 25 Mitglieder:
- 10 Plätze sind für Politiker*innen vom Stadtrat.
- 15 Plätze sind für weitere Menschen,
die bei der Wahl gewonnen haben.
Die Wahl zum Ausschuss für Chancen-Gerechtigkeit und Integration ist zusammen mit der Kommunalwahl.

Wer wählt den Ausschuss für Chancen-Gerechtigkeit und Integration?
Nur bestimmte Menschen dürfen entscheiden,
wer die 15 Plätze im Ausschuss für Chancen-Gerechtigkeit und Integration haben darf.
Diese Menschen nennt man auch Wahl-Berechtigte.
Die Wahl-Berechtigten
- sind seit einem Jahr oder länger in Deutschland und wohnen zur Zeit von der Wahl in Wuppertal,
- und sind 16 Jahre oder älter
- und haben keinen deutschen Pass.

Auch diese Menschen dürfen wählen:
Sie wohnen in Wuppertal und
sie sind 16 Jahre oder älter
- und: Sie haben einen deutschen Pass und einen Pass aus einem anderen Land.
- Oder: Sie wurden eingebürgert und haben jetzt nur noch einen deutschen Pass.
- Oder: Sie sind in Deutschland geboren, aber ihre Eltern hatten keinen deutschen Pass.
- Oder: Sie sind Aussiedler.
Aussiedler sind nach dem 2. Weltkrieg aus bestimmten Ländern nach Deutschland gekommen.
Zum Beispiel aus Polen oder Rumänien.
Für Aussiedler gelten bestimmte Regeln.
Darum muss ein Amt entschieden haben:
Dieser Mensch ist ein Aussiedler.

Wer kann sich für die 15 Plätze wählen lassen?
Alle, die 18 Jahre oder älter sind
und die selbst wählen dürfen.
Vor der Wahl gibt es einen Aufruf:
Wer will Mitglied im Ausschuss für Chancen-Gerechtigkeit und Integration sein?
Dann können alle Wahl-Berechtigten Personen für die 15 Plätze im Ausschuss vorschlagen.

Wo finde ich den Ausschuss für Chancen-Gerechtigkeit und Integration?
Die Treffen sind öffentlich.
Du kannst gern vorbei kommen.
Klick hier für alle Termine im Info-System der Stadt.
Klick hier für mehr Infos zum Ausschuss für Chancen-Gerechtigkeit und Integration
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers.



