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Für einen Einwohnerantrag musst Du Unterschriften sammeln
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Über den Einwohnerantrag stimmt der Rat ab
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Die Stadtverwaltung hilft Dir beim Erstellen des Antrags
Was ist ein Einwohnerantrag?
Mit einem Einwohnerantrag fordern viele Menschen einer Stadt den Rat der Stadt auf, über einen Antrag von ihnen abzustimmen. Sie haben also eine konkrete Idee, was passieren soll – oder vielleicht auch nicht passieren soll. Damit der Rat der Stadt darüber abstimmen muss, ist ein bestimmte Anzahl an Unterschriften notwendig.
Wer kann einen Einwohnerantrag stellen?
Jede Person, die länger als drei Monate in Wuppertal wohnt und über 14 Jahre alt ist.
Wo kann ich einen Einwohnerantrag stellen?
Ein Einwohnerantrag und die zugehörigen Unterschriftenlisten werden von dem/der Oberbürgermeister*in entgegengenommen.
Wann kann ich einen Einwohnerantrag stellen?
Sobald Du genügend Unterschriften gesammelt hast und wenn in den letzten 12 Monaten kein Einwohnerantrag zum selben Thema gestellt wurde.
Wie kann ich einen Einwohnerantrag stellen?
Dein Einwohnerantrag benötigt:
- Mindestens eine und bis zu drei Ansprechpartner*innen
- Ein bestimmtes Begehren
- Eine Begründung
- Eine Liste von Unterschriften mit dem Namen, Vornamen, der Anschrift und dem Geburtsdatum der Personen, die unterschrieben haben.
- 8.000 Personen aus Wuppertal müssen Deinen Antrag unterschrieben haben
Die Stadtverwaltung ist verpflichtet, Dich bei der Erstellung des Antrags zu beraten. Wenn Der Antrag eingereicht ist, bekommst Du im Rat die Gelegenheit, Deinen Antrag persönlich vorzustellen.
§
Schwarz auf weiß :
Wenn Du noch mehr wissen möchtest, findest Du hier drei grundlegende Gesetze oder Verordnungen verlinkt.
Schau Sie Dir doch mal an!
§ 25
Gemeindeordnung NRW
(1) Einwohner, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, daß der Rat über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet.
§ 25
Gemeindeordnung NRW
(2) Der Antrag muß in Textform eingereicht werden. Er muß ein bestimmtes Begehren und eine Begründung enthalten. Er muß bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnendenzu vertreten. Die Verwaltung ist in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren Einwohnern bei der Einleitung eines Einwohnerantrages behilflich.
§ 25
Gemeindeordnung NRW
Der Einwohnerantrag muß unterzeichnet sein,
- 1. in kreisangehörigen Gemeinden von mindestens 5 vom Hundert der Einwohner, höchstens jedoch von 4 000 Einwohnern,
- 2. in kreisfreien Städten von mindestens 4 vom Hundert der Einwohner, höchstens jedoch 8 000 Einwohnern. […]
§4
Satzung zur Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden gemäß §§ 25 und 26 GO NRW
(1) Einwohneranträge mit dem Antrag, dass der Rat über eine bestimmte
Angelegenheit berät und entscheidet, werden durch den Oberbürgermeister entgegengenommen.