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kümmert sich um alle Belange der Stadt Wuppertal
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besteht aus 5.000 Mitarbeitenden
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bietet mit dem Service-Center eine Anlaufstelle für alle Fragen
Was macht die Stadtverwaltung?
Die Stadtverwaltung ist für richtig viele Aufgaben zuständig. Insgesamt gibt es sieben Geschäftsbereiche, mit vielen, vielen Abteilungen und Themen.
- Stadtentwicklung, Bauen und Mobilität
- Soziales, Jugend, Schule und Integration
- Kultur und Sport & Sicherheit und Ordnung
- Klima- und Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Grünflächen und Recht
- Finanzen und Beteiligungssteuerung
- Personal, Digitalisierung und Wirtschaft
Wer arbeitet bei der Stadtverwaltung?
Bei der Stadt Wuppertal arbeiten rund 5.000 Personen, von dem / der Oberbürgermeister*in und den sechs Beigeordneten an der Spitze bis zu den Mitarbeitenden vor Ort. Es gibt für jede Frage eine*n Expert*in.
Wo finde ich die Stadtverwaltung?
Die Angebote der Stadtverwaltung sind vielfältig. Hier findest Du…
- einen Überblick aller Internetangebote
- einen Überblick über alle Themenseiten
- alle Bürgerbüros
- die Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsstelle der Stadt
- das Team Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement
- das Team Klimaschutz
- Alle Social-Media-Kanäle der Stadt und ihrer Betriebe
Wie kontaktiere ich die Stadtverwaltung?
Viele Services der Stadtverwaltung kannst Du online aufrufen.
Dafür gibt es eine eigene Seite.
Oder Du rufst einfach im Service-Center an:
0202 563 0
(montags bis freitags
von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr)
§
Schwarz auf weiß :
Wenn Du noch mehr wissen möchtest, findest Du hier drei grundlegende Gesetze oder Verordnungen verlinkt.
Schau Sie Dir doch mal an!
Art. 28
Grundgesetz
(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.
(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.
§1
Gemeindeordnung NRW
(1) Die Gemeinden sind die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues. Sie fördern das Wohl der Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe. Sie handeln zugleich in Verantwortung für die zukünftigen Generationen.