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gibt es für alle 10 Wuppertaler Bezirke
2
werden zeitgleich mit dem Stadtrat gewählt
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kümmern sich um Angelegenheiten im Quartier und Viertel
Was ist eine Bezirksvertretung?
Die Stadt Wuppertal ist in insgesamt 10 Bezirke aufgeteilt. Ein Bezirk ist ein Gebiet oder Abschnitt innerhalb einer Stadt. Wuppertal ist in mehrere Bezirke aufgeteilt, damit sich die Stadt besser um die verschiedenen Teile kümmern kann. Für jeden dieser Bezirke gibt es ein eigenes kleines Parlament. Sechs mal im Jahr treffen sich die Bezirksvertretungen und besprechen alle Themen, die den Bezirk betreffen. Sie können dabei zum Beispiel über kleine Straßen oder die Ausstattung von Grundschulen, Sportplätzen, Spielplätzen und Stadtteilbibliotheken entscheiden, mit Ausnahme von stadtweit wichtigen Einrichtungen wie zum Beispiel dem Zoo.

Wer gehört zu einer Bezirksvertretung?
Je nach Einwohner*innenzahl gehören 15 bis 19 Bezirksvertreter*innen einer Bezirksvertretung an. Aus dem Kreis der Bezirksvertreter*innen wird ein oder eine Bezirksvorsteher*in gewählt, die die Sitzung leitet und manchmal auch „Bezirksbürgermeisterin“ oder „Bezirksbürgermeister“ genannt wird.
Hier findest Du alle Bezirksvertretungen und ihre Mitglieder:
Wo finde ich meine Bezirksvertretung?
Die Unterlagen der Bezirksvertretung findest Du im Ratsinformationssystem. Viele haben immer den gleichen Versammlungsort, manche wechseln.
Tipp: Im Alltag wird in der Politik die Bezirksvertretung meistens mit „BV“ abgekürzt.
Wann tagt meine Bezirksvertretung?
Hier, im Ratsinformationssystem, findest Du die Termine für Deine Bezirksvertretung:
Wie kontaktiere ich meine Bezirksvertretung?
Schau am Besten bei der nächsten Sitzung vorbei und sprich die Bezirksvertreter*innen an. Einige Bezirksvertretungen bieten auch eine Bürger*innen-Sprechstunde oder Einwohnerfragestunde an. Dann kann man am Anfang einer Sitzung Fragen stellen. Sprechstunden gibt es (Stand 2023) in:
- Cronenberg
- Elberfeld West
- Vohwinkel
§
Schwarz auf weiß :
Wenn Du noch mehr wissen möchtest, findest Du hier drei grundlegende Gesetze oder Verordnungen verlinkt.
Schau Sie Dir doch mal an!
§ 36 GO NRW
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Für jeden Stadtbezirk ist eine Bezirksvertretung zu wählen. Die Mitglieder der Bezirksvertretungen werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
§ 1 Stadtgebiet und Stadtbezirke
Hauptsatzung der Stadt Wuppertal
§ 1 Stadtgebiet und Stadtbezirke
(1) Das Gebiet der Stadt Wuppertal ergibt sich aus der dieser Hauptsatzung als Anlage beigefügten Karte.
(2) Das Stadtgebiet ist in folgende 10 Stadtbezirke eingeteilt:
Barmen, Cronenberg, Elberfeld, Elberfeld West, Heckinghausen, Langerfeld-Beyenburg, Oberbarmen, Ronsdorf, Uellendahl-Katernberg, Vohwinkel.
(3) Die Grenzen der Stadtbezirke ergeben sich aus der in Absatz 1 genannten Karte. Die Karte ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 11 Bezirksvertretungen – Grundsätze
Hauptsatzung der Stadt Wuppertal
(3) Die Bezirksvertretungen erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen der ihnen vom Rat bereit gestellten Haushaltsmittel. Über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel sollen sie allein entscheiden können.