Der Stadtrat

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regelt das Zusammenleben in Wuppertal

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hat 80 Mitglieder von 9 Parteien

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veröffentlicht alle seine Unterlagen im Bürgerinformationssystem

Was macht der Stadtrat?

Der Stadtrat ist die politische Vertretung aller Bürger*innen in Wuppertal. Die Stadtverordneten, so werden die Ratsmitglieder in Wuppertal genannt, entscheiden über Investitionen in Wuppertal und darüber, wie das Zusammenleben in Wuppertal organisiert wird. Manche Entscheidungen werden aber auch vom Landtag in Düsseldorf oder vom Bundestag in Berlin vorgegeben.

Um die Arbeit besser aufzuteilen, bildet der Stadtrat in jeder Wahlperiode verschiedene Ausschüsse, in denen die Themen der nächsten Ratssitzung vorbereitet werden. Hier können auch sachkundige Bürger*innen mitarbeiten. Sie müssen vom Stadtrat bestellt werden. Außerdem gibt es noch Kommissionen und Beiräte.


Wer gehört zum Stadtrat?

Der Wuppertaler Stadtrat besteht aus 80 Stadtverordneten und dem Oberbürgermeister oder der Oberbürgermeisterin. Er wird alle fünf Jahre von den wahlberechtigten Wuppertaler*innen gewählt.

Die Stadtverordneten engagieren sich ehrenamtlich und bekommen nur eine Aufwandsentschädigung. Das sind in Wuppertal aktuell: 420,00 € pro Monat und 25 € pro Sitzung. (Stand 2023). Während die Verwaltung hauptberuflich arbeitet und aus „Profis“ besteht, entscheiden im Stadtrat „Laien“, die nach Feierabend und in ihrer Freizeit die Unterlagen lesen und sich vorbereiten.


Wo finde ich den Stadtrat?

Der Stadtrat tagt in der Regel mit einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil im Rathaus in Barmen, meistens ab 16 Uhr. Der öffentliche Teil kann von jedem besucht werden. Man muss sich nicht anmelden, sondern kann einfach auf die Publikumsseite gehen und sich einen Platz suchen.

Oder man schaut von zu Hause zu: Jede Sitzung wird übertragen.


Wann tagt der Stadtrat?

Die nächste Sitzung des Stadtrates findest Du im:

Hier sind die Sitzungen im Kalender eingetragen, ebenso die Tagesordnung und die Unterlagen für den öffentlichen Teil.
Schau mal rein!

Tipp: Im Alltag wird das Wort Ratsinformationssystem häufig mit „RIS“ abgekürzt


Wie wende ich mich an den Stadtrat?

Der Stadtrat hat keine eigene Adresse, denn er besteht ja aus vielen Stadtverordneten und verschiedenen Fraktionen. Du kannst Dich an die Fraktionen wenden oder an einzelne Stadtverordnete.

Im Ratsinformationssystem findest Du alle Stadtverordneten, meistens auch eine Email-Adresse oder eine Telefonnummer.

Schreib eine Email!

Suche Dir einen Stadtverordneten oder eine Stadtverordnete aus einer Partei, die Du gut findest, oder jemand, der in Deinem Viertel wohnt, und schreibe eine Email. Zum Beispiel so:

Sehr geehrter Herr/sehr geehrte Frau, 
ich wende mich heute an Sie als Mitglied des Wuppertal Stadtrates. Ich habe folgendes Anliegen: 
[…]
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Ich würde mich freuen, wenn sich mich per Email oder unter dieser Telefonnummer +49 XX XXXXXX kontaktieren. 
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname 

§

Schwarz auf weiß :
Wenn Du noch mehr wissen möchtest, findest Du hier drei grundlegende Gesetze oder Verordnungen verlinkt.
Schau Sie Dir doch mal an!

Art. 28
Grundgesetz

(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.

(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.

(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.

§ 41
Gemeindeordnung NRW

(1) Der Rat der Gemeinde ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. […]

(2) Im übrigen kann der Rat die Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten auf Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen. Er kann ferner Ausschüsse ermächtigen, in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs die Entscheidung dem Bürgermeister zu übertragen.

(3) Geschäfte der laufenden Verwaltung gelten im Namen des Rates als auf den Bürgermeister übertragen, soweit nicht der Rat sich, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuß für einen bestimmten Kreis von Geschäften oder für einen Einzelfall die Entscheidung vorbehält.