Die Oberbürgermeisterin

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ist Chef*in der Stadtverwaltung

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ist gleichzeitig ein/e wichtige/r Politiker*in

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ist am Besten per Email zu erreichen

Was ist ein/e Oberbürgermeister*in?

Der oder die Oberbürgermeister*in wird von den Wuppertaler Bürger*innen gewählt und ist die wichtigste Person in der Stadtverwaltung. Der oder die Oberbürgermeister*in wird bei jeder Kommunalwahl neben dem Stadtrat und den Bezirksvertretungen gewählt. Danach arbeitet die Person als Oberbürgermeister*in für fünf Jahre. Die Person kann auch wiedergewählt werden und ist dann noch einmal für fünf Jahre Oberbürgermeister*in.


Wer ist die Oberbürgermeisterin?

Die aktuelle Wuppertaler Oberbürgermeisterin heißt Miriam Scherff. Sie wurde im Herbst 2025 gewählt. Vorher war sie Leiterin Produkt- & Prozessmanagement bei einem Softwarehersteller. Sie ist Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Bei den Kommunalwahlen 2025 hat sie von den Wuppertaler*innen die meisten Stimmen bekommen.

Seit dem 3. November 2025 ist Miriam Scherff die neue Oberbürgermeisterin.


Was macht der oder die Oberbürgermeister*in?

Die Wuppertaler Oberbürgermeisterin, Frau Scherff, hat zwei wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben. Zum einen ist sie Leiterin der Wuppertaler Verwaltung. Das bedeutet in erster Linie, dass sie dafür verantwortlich ist, dass die Stadtverwaltung ordnungsgemäß funktioniert. Darüber hinaus vertritt sie die Stadt vor Gericht und koordiniert die Mitarbeitenden. Die Oberbürgermeisterin ist die oberste Vorgesetzte von 5.000 Mitarbeitenden. Darüber hinaus bereitet sie mit ihrem Team die Arbeit des Stadtrates vor und sorgt dafür, dass dessen Beschlüsse auch umgesetzt werden. Der Verwaltungsvorstand unterstützt sie bei dieser Aufgabe. Der Verwaltungsvorstand besteht aus Stadtdirektor*in und Beigeordneten.

Zum anderen ist die Oberbürgermeisterin eine Politikerin und sitzt dem Stadtrat vor. Das bedeutet, dass sie die Stadtratssitzungen leitet, also bestimmt, wer wann etwas sagen darf; die Entscheidungen zur Abstimmung stellt und schlussendlich zählt, wie die Stadtverordneten abgestimmt haben. Auch die Oberbürgermeisterin selbst darf abstimmen. Als Repräsentantin der Stadt Wuppertal empfängt sie auch wichtige Persönlichkeiten oder ehrt verdiente Bürger*innen. Bei dieser Aufgabe unterstützen sie zudem die ehrenamtlichen Bürgermeister*innen.


Wo arbeitet der oder die Oberbürgermeister*in?

Die Oberbürgermeisterin arbeitet im Büro im Rathaus in Barmen und ist natürlich auch viel in der Stadt unterwegs. Bei Stadtratssitzungen sitzt sie hinter dem Redner*innenpult.

Miriam Scherff hat ein eigenes Instagram-Profil, auf dem sie viele Einblicke in ihren Arbeitsalltag zeigt. Schau mal vorbei!


Wann kann ich den/die Oberbürgermeister*in erreichen?

Es gibt ein eigenes Oberbürgermeisterbüro, das sich um die Termine und Anfragen kümmert. Am Besten schreibst Du eine Email mit Deinem Problem. Nicht immer wirst Du eine persönliche Antwort bekommen, dafür hat die Oberbürgermeisterin zu viel zu tun. Aber sie weiß, wo Dir geholfen werden kann. Und: Du bekommst garantiert eine Antwort.

So könnte Deine Email aussehen:

Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin Scherff, 
ich wende mich heute an Sie als Oberbürgermeisterin der Stadt Wuppertal. Ich habe folgendes Anliegen: 

[Füge hier Dein Anliegen ein.]

Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Ich würde mich freuen, wenn Sie oder Ihr Team mich per Email oder unter dieser Telefonnummer [Deine Telefonnummer] kontaktieren. 

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Name]

§ 62
Gemeindeordnung NRW

(1) Der Bürgermeister ist kommunaler Wahlbeamter. Der Bürgermeister ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Er leitet und verteilt die Geschäfte. Dabei kann er sich bestimmte Aufgaben vorbehalten und die Bearbeitung einzelner Angelegenheiten selbst übernehmen.

§ 62
Gemeindeordnung NRW

(2) Der Bürgermeister bereitet die Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse vor. Er führt diese Beschlüsse und Entscheidungen […], unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch. Der Bürgermeister entscheidet ferner in Angelegenheiten, die ihm vom Rat oder von den Ausschüssen zur Entscheidung übertragen sind.

§ 4 Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin und ehrenamtliche Stellvertreter/ Stellvertreterinnen
Hauptsatzung der Stadt Wuppertal

(1) Der Oberbürgermeister/ die Oberbürgermeisterin wird von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gewählt.

(2) Die Rechtsstellung des Oberbürgermeisters/ der Oberbürgermeisterin bestimmt sich nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Bei feierlichen Anlässen kann er /sie eine Amtskette tragen.

(3) Der Rat wählt bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreter / Stellvertreterinnen, die die Bezeichnung „Bürgermeister / Bürgermeisterin“ führen. Sie können in Vertretung bei feierlichen
Anlässen eine Amtskette tragen.