Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration­

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vertritt die Interessen aller Wuppertaler*innen mit Einwanderungsgeschichte

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ist die Stimme von über 100.000 Menschen in Wuppertal

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trifft sich öffentlich – schau mal vorbei!

Was ist der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration?

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (bis 2025: Integrationsausschuss) vertritt die Interessen von Menschen mit internationaler Geschichte im Stadtrat und trägt dazu bei, dass die Vielfalt der Wuppertaler*innen sichtbar wird. Er kümmert sich um konkrete Integrationsangebote in Wuppertal und sorgt dafür, dass ausreichend Ressourcen bereitgestellt werden. Er berät und begleitet die Arbeit der Stadtverwaltung in allen Fragen der Migration und Integration.

Die Wahlen zum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration finden immer zeitgleich mit der Kommunalwahl statt.


Wer wählt den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration?

Wählen können alle Personen,

  • die seit mindestens einem Jahr in Deutschland,
  • zu der Zeit der Wahl in Wuppertal wohnen,
  • die über 16 Jahre alt sind,
  • und keine deutsche Staatsbürgerschaft haben.

Wählen können außerdem alle Deutschen,

  • die neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen
  • die ihre Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung bekommen haben
  • oder die als Kinder ausländischer Eltern ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben
  • die als Aussiedlerinnen und Aussiedler nach Deutschland gekommen sind.

Wer kann gewählt werden?

All diejenigen, die wählen dürfen und über 18 Jahre alt sind.
Wahlberechtigte können, sobald vor der Wahl dazu aufgerufen wurde, Listen mit Wahlbewerber*innen oder Einzelkandidat*innen vorschlagen.


Wer gehört zum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration?

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration setzt sich aus 10 Politiker*innen des Stadtrates zusammen und aus 15 gewählten Vertreter*innen, die direkt in der Wahl bestimmt werden.


Wo finde ich den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration?

Alle Termine des Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration findest Du im Ratsinformationssystem

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration tagt öffentlich – Schau mal vorbei!

Weitere Informationen zum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration findest Du auf der städtischen Info-Seite


§

Schwarz auf weiß :
Wenn Du noch mehr wissen möchtest, findest Du hier drei grundlegende Gesetze oder Verordnungen verlinkt.
Schau sie Dir doch mal an!

§ 27
Gemeindeordnung NRW

(1) In einer Gemeinde, in der mindestens 5 000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ist ein Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zu bilden. […]

§27
Gemeindeordnung NRW

(2) Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration setzt sich zu zwei Dritteln aus direkt gewählten Mitgliedern nach Absatz 3 Satz 1 und zu einem Drittel aus durch den Rat bestellten Ratsmitgliedern zusammen.

§27
Gemeindeordnung NRW

(7) Rat und Ausschuss sollen sich über die Themen und Aufgaben der Integration in der Gemeinde abstimmen. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration kann sich darüber hinaus mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Der Ausschuss soll zu Fragen, die ihm von dem Rat, einem Ausschuss, einer Bezirksvertretung oder von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen.