Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

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Die Bürger*innen in Wuppertal können beantragen (Begehren)…

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dass sie an Stelle des Rats abstimmen

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Stimmen genügend Bürger*innen in einer Wahl zu, gilt diese Abstimmung wie eine Entscheidung des Rates

Was sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheid?

Mit einem Bürgerbegehren, ähnlich einem Einwohnerantrag, fordern Bürger*innen aus Wuppertal, dass alle Wahlberechtigten der Stadt anstelle des Stadtrates eine Entscheidung in einer Abstimmung treffen. Das kann ein bestimmtes Anliegen sein, das umgesetzt werden soll, oft richten sich Bürgerbegehren aber gegen eine Entscheidung des Stadtrates.


Wann können Bürgerbegehren und Bürgerentscheid stattfinden?

Wenn sich ein Bürgerbegehren gegen eine Entscheidung des Stadtrates richtet, muss es innerhalb von sechs Wochen nach der Entscheidung eingereicht sein. Ansonsten kann es jederzeit eingereicht werden.


Wer kann Bürgerbegehren und Bürgerentscheid beantragen?

Jede Person, die länger als drei Monate in Wuppertal wohnt.


Wie funktionieren Bürgerbegehren und Bürgerentscheid?

Für ein Bürgerbergehren musst Du von 4% der Wuppertaler*innen Unterschriften sammeln und die Liste mit den Unterschriften vorlegen. Die Liste muss den Namen, Vornamen, die Anschrift und das Geburtsdatum der Personen, die unterschrieben haben, enthalten.

Außerdem muss das Bürgerbegehren die Frage enthalten, die die Wuppertaler*innen beantworten sollen. Wichtig! Es muss eine Ja-Nein-Frage sein. Tricky: Die Frage muss so gestellt sein, dass die „JA-Antwort“ im Sinne des Bürgerbegehrens beantwortet werden muss. Wer also gegen etwas ist, muss beim Bürgerbegehren mit JA abstimmen.

Dann kommt es zur Abstimmung. Alle Wuppertaler Stimmberechtigten können an einem Sonntag ihre Stimme abgeben und welche Antwort die meisten Stimmen bekommt, gewinnt. Hier gibt es noch eine wichtige Regel: Es müssen mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten für die Antwort abgestimmt haben. Wenn es also nur wenige Beteiligung an der Abstimmung gibt, kann das Ergebnis ungültig sein. Deswegen werden Bürgerentscheide gerne mit normalen Wahlen zusammengelegt.


Wie lange gilt ein Bürgerentscheid?

Der Stadtrat kann einen Beschluss per Bürgerentscheid frühestens nach zwei Jahren ändern. Soll der Entscheid vorher geändert werden, müssen alle noch mal neu abstimmen.


Was ist ein Ratsbürgerentscheid?

Der Stadtrat kann auch selbst entscheiden, dass er die Wuppertaler*innen über eine Frage abstimmen lassen möchte. Dann entfällt natürlich das Sammeln von Unterschriften.


§ 26
Gemeindeordnung NRW

(1) Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), daß sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Der Rat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid).

§ 26
Gemeindeordnung NRW

 Das Bürgerbegehren muss in Textform eingereicht werden und die zur Entscheidung zu bringende Frage sowie eine Begründung enthalten. Es muss bis zu drei Bürger benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten (Vertretungsberechtigte). Bürger, die beabsichtigen, ein Bürgerbegehren durchzuführen, teilen dies der Verwaltung in Textform mit. Die Verwaltung ist in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren Bürgern bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich. Sie teilt den Vertretungsberechtigten in Textform eine Einschätzung der mit der Durchführung der verlangten Maßnahme verbundenen Kosten (Kostenschätzung) mit. Die Kostenschätzung der Verwaltung ist bei der Sammlung der Unterschriften nach Absatz 4 anzugeben. […]

§ 26
Gemeindeordnung NRW

Ein Bürgerbegehren muss in Gemeinden […]

– bis 500.000 Einwohner von 4 %

der Bürger unterzeichnet sein.