
1
vertritt die Interessen von Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen.
2
hat 15 Mitglieder mit Stimmrecht
3
trifft sich fünf Mal im Jahr und berät über alle Themen, die Menschen mit Behinderung betreffen.
Was ist der Beirat der Menschen mit Behinderung?
Der Beirat der Menschen mit Behinderung vertritt die Interessen von Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen. Er berät den Stadtrat, die Stadtverwaltung und andere Einrichtungen in Wuppertal mit dem Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Denn Wuppertal soll barrierefrei werden.
Wer gehört zum Beirat der Menschen mit Behinderung?
Im Beirat der Menschen mit Behinderung sind 15 Personen mit Stimmrecht und können entscheiden. Von diesen 15 Personen müssen acht Personen selbst eine Behinderung haben.
Folgende Gruppen sollen im Beirat vertreten sein:
- Menschen mit einer Sinnesbehinderung, dazu gehören zum Beispiel gehörlose oder blinde Menschen
- Menschen mit sogenannten Lernschwierigkeiten
- Menschen mit Körperbehinderungen
- Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
- Menschen mit chronischen Erkrankungen
Zusätzlich schickt jede Fraktion aus dem Rat der Stadt eine Person als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht und die freien Wohlfahrtsverbände schicken drei Personen, die ebenfalls beraten ohne ein Stimmrecht zu haben.
Wer wählt den Beirat der Menschen mit Behinderung?
Der Beirat der Menschen mit Behinderung wird entsprechend der Wahlperiode des Rates gewählt, also alle fünf Jahre. Wenn es soweit ist, wird zu einer großen Versammlung öffentlich eingeladen und alle Behindertenorganisationen wie Verbände und Vereine, aber auch Selbsthilfegruppen und sonstige Gruppierungen können einen Vertreter oder eine Vertreterin schicken. Ebenso Privatpersonen, die keine Organisation angehören, können teilnehmen. Die Vertreter*innen werden dann aus der Gruppe der Teilnehmenden gewählt.
Was macht der Beirat der Menschen mit Behinderung?
Der Beirat der Menschen mit Behinderung trifft sich fünf Mal im Jahr und berät über alle Themen, die Menschen mit Behinderung betreffen. Dabei geht es zum Beispiel um die Themen barrierefreies Bauen, barrierefreie Busse und barrierefreie Bahnen, inklusive Bildung oder barrierefreie Digitalisierung. Er berät die Gremien des Stadtrates und der Verwaltung, kann Empfehlungen aussprechen oder Anträge an den Rat der Stadt stellen und informiert die Öffentlichkeit über bestehende Barrieren für Menschen mit Behinderung.
Wie kann ich den Beirat der Menschen mit Behinderung kontaktieren?
Der Beirat hat eine eigene Interseite. Diese findest Du hier:
Das ist die E-Mail Adresse des Beirates:
Außerdem hat die Stadt Wuppertal eine eigene Behindertenbeauftragte, die Dir auch gerne weiterhilft. Die Kontaktdaten von Sandra Heinen sind:
0202 563-2451 und sandra.heinen@stadt.wuppertal.de
§
Schwarz auf weiß :
Wenn Du noch mehr wissen möchtest, findest Du hier drei grundlegende Gesetze oder Verordnungen verlinkt.
Schau Sie Dir doch mal an!
§ 27a
GO NRW
Die Gemeinde kann zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, von Jugendlichen, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden oder Beauftragte bestellen. Das Nähere kann durch Satzung geregelt werden.
§ 1
Satzung des Beirats der Menschen mit Behinderung
Der Beirat der Menschen mit Behinderung
a) berät die parlamentarischen Gremien (Rat, Ausschüsse,
Kommissionen, Fachgremien und Bezirksvertretungen) und die
Verwaltung in Fragen der Behindertenarbeit.
Als Themen kommen vor allem in Betracht
- Integration Behinderter in allen Lebensbereichen (z.B. Bildung, Arbeit, Freizeit, Kultur, Wohnen)
- Behindertengerechte Gestaltung und Ausstattung öffentlicher Gebäude, Anlagen und Verkehrsräume sowie des öffentlichen Personennahverkehrs
- Allgemeine Fragen sozialer Leistungen für Behinderte
b) berät und koordiniert Anliegen und Anregungen der Behinderten
und Ihrer Organisationen
c) unterrichtet die Öffentlichkeit über Probleme von Menschen mit
Behinderung
§ 7
Geschäftsordnung des Beirats der Menschen mit Behinderung
- Die Anträge sind schriftlich und mit Begründung einzureichen. Anträge ohne Unterschrift dürfen nicht behandelt werden.
- Die Antragsberechtigung an den Beirat der Menschen mit Behinderung hat jeder Bürger/ jede Bürgerin der Stadt Wuppertal.
- Anträge müssen drei Wochen vor dem Versammlungstermin vorliegen.



