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Ein Ausschuss ist eine Arbeitsgruppe, die selber Entscheidungen treffen kann.
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Ein Beirat berät den Stadtrat.
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Eine Kommission kümmert sich um ganz spezielle Themen
Warum gibt es viele Gremien neben dem Stadtrat?
Kommunalpolitik ist gar nicht so einfach, wie man denkt. Die Stadt Wuppertal kann zwar vieles selbst entscheiden, aber sie muss sich auch an Gesetze halten, Vorhaben bezahlen können, Fachwissen einbringen und vieles mehr. Der Rat der Stadt ist als Gremium mit über 66 Mitgliedern zu groß, um alle Arbeitsaufgaben der Stadt sinnvoll besprechen zu können. Daher teilt er sich auf in bestimmte Arbeitsgruppen, damit Politiker*innen, die sich in bestimmten Gebieten gut auskennen, zusammenarbeiten können. Diese erklären wir Dir nun:
Was ist ein Ausschuss?
Als „Ausschuss“ bezeichnet man eine gewählte Arbeitsgruppe des Stadtrates. Im Stadtrat gibt es unterschiedliche Ausschüsse, die Mitglieder kommen aus verschiedenen Fraktionen. In den Ausschüssen sind die Expert*innen zu einzelnen Themen versammelt, zum Beispiel zum Thema „Schule“ oder „Verkehr“. Der Ausschuss kann auch Expert*innen, zum Beispiel aus der Stadtverwaltung, einladen und sich eingehend mit ihnen beraten. Am Ende der Beratung gibt er dem Rat eine Empfehlung für einen Beschluss ab. Oft wird dieser dann vom Rat übernommen, ohne dass dort noch einmal darüber debattiert werden muss.
Was ist ein Beirat?
Ein Beirat ist ein Gremium mit beratender Funktion. Es kann also selbst keine Beschlüsse fassen wie ein Ausschuss, sondern berät die Politik bei einem bestimmten Gegenstand. Es gibt Beiräte für Menschen mit Behinderung, Senioren, die Jugend, bei der Unteren Naturschutzbehörde, für Bürgerbeteiligung und noch einiges mehr. Beiräte bestehen meistens über längere Zeit und werden regelmäßig wieder eingesetzt. Oft arbeiten hier Vertreter*innen aus der Zivilgesellschaft gemeinschaftlich mit Politiker*innen des Rates zusammen.
Was ist eine Kommission?
Eine Kommission wird vom Rat meistens für spezielle Themen eingesetzt, zum Bespiel um ein Bauprojekt ganz gezielt zu begleiten. Kommissionen sind kleiner und hier arbeitet die Stadtverwaltung eng mit den Politiker*innen des Stadtrates zusammen, um Informationen, Fragen und Probleme zu klären.
Was gibt es noch für Gremien?
Der Stadt Wuppertal gehören einige Unternehmen oder sie ist daran beteiligt, zum Beispiel die Stadtwerke. Außerdem ist sie Teil von überregionalen Verbänden wie dem Wupperverband, dem Verkehrsverbund Rhein Ruhr oder dem Landesverband Rheinland. Da sie daran beteiligt ist, hat sie auch das Recht, deren Arbeit zu überwachen und der Rat entsendet Vertreter*innen in deren Gremien. Zum Beispiel betreiben Wuppertal und Solingen die Bergische Volkshochschule gemeinsam in einem Zweckverband. Über deren Angelegenheit berät die Zweckverbandsversammlung, die von Politiker*innen aus beiden Städten gebildet wird.
Wie kann ich mitmachen?
Auch die Sitzungen vieler Ausschüsse und Beiräte sind öffentlich, Du kannst sie also besuchen und die Mitglieder vorher oder nachher ansprechen. Eine Liste der Gremien findest Du im Ratsinformationssystem. Manche Beiräte wählen auch Bürger*innen als „sachkundige Einwohner“ in ihre Gremien, aber nicht alle.
§
Schwarz auf weiß :
Wenn Du noch mehr wissen möchtest, findest Du hier drei grundlegende Gesetze oder Verordnungen verlinkt.
Schau Sie Dir doch mal an!
§ 57
GO NRW
(1) Der Rat kann Ausschüsse bilden.
(2) In jeder Gemeinde müssen ein Hauptausschuß, ein Finanzausschuß und ein Rechnungsprüfungsausschuß gebildet werden. Der Rat kann beschließen, daß die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuß wahrgenommen werden.
(3) Den Vorsitz im Hauptausschuß führt der Bürgermeister. Er hat Stimmrecht im Hauptausschuß. Der Hauptausschuß wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.
§ 5
Hauptsatzung Stadt Wuppertal
(1) Der Rat bildet mindestens diejenigen Ausschüsse, zu deren Bildung er nach dem Gesetz verpflichtet ist oder denen er in einer Satzung Befugnisse oder Aufgaben übertragen hat.
(2) Der Rat kann mehrere Ausschüsse zu einem Ausschuss verbinden oder anderen Ausschüssen, insbesondere dem Hauptausschuss, Befugnisse und Aufgaben anderer Ausschüsse zuweisen, soweit sich aus dem Gesetz nicht etwas anderes ergibt.
§ 18
Hauptsatzung Stadt Wuppertal
Die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ausschüsse oder den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin wird, soweit diese nicht durch die Hauptsatzung geregelt ist, durch eine vom Rat zu beschließende besondere Zuständigkeitsordnung festgelegt.



