Anregungen und Beschwerden

Hast du eine gute Idee für Wuppertal?
Oder willst du dich über etwas beschweren?
Dann kannst du dich immer melden beim Stadtrat
oder bei deiner Bezirks-Vertretung.
Willst du sicher sein, dass du eine Antwort bekommst?
Dann mach eine „Anregung“ oder „Beschwerde“.
Denn dazu gibt es eine Regel im Gesetz von NRW.

Wie geht das?

Die Beschwerde oder Anregung muss schriftlich sein,
zum Beispiel mit einer E-Mail oder einem Brief.
Du musst deinen Namen und deine Adresse nennen.
Sonst kann man dir keine Antwort schicken.
Du schickst den Brief oder die E-Mail direkt an die Oberbürgermeisterin oder den Stadtrat.

Mit einem Brief:
An den Rat der Stadt Wuppertal
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal

Oder mit einer E-Mail an: oberbuergermeisterin@stadt.wuppertal.de

Wer darf Anregungen und Beschwerden machen?

Jede Person, die länger als 3 Monate in Wuppertal lebt.
Auch mehrere Personen als Gruppe können sich melden.

Hier ist ein Beispiel:

Betreff: Meine Anregung oder Beschwerde nach dem Gesetz GO NRW, § 24
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem Gesetz GO NRW § 24 möchte ich eine Anregung [oder Beschwerde] machen.
Darum geht es: ….
Das ist wichtig, weil: …
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Viele Grüße
Dein Vorname und dein Nachname

Das Logo der Stadt Wuppertal in den Farben schwarz und weiß. Es zeigt eine grafische Darstellung einer Schwebebahn, deren Gerüst rechts neben der Bahn in ein geschwungenes W übergeht

Eine Arbeits-Gruppe vom Stadtrat redet dann über deine Nachricht.
Und das Team von der Oberbürgermeisterin schickt dir eine Antwort.
Wichtig:
Deine Anregung oder Beschwerde muss zu etwas in Wuppertal sein.
Geht es um etwas in Nordrhein-Westfalen oder Deutschland?
Dann musst du dich bei jemand anderem melden.
Zum Beispiel: Geh zu einer Sprechstunde von Politiker*innen im Landtag oder Bundestag.
Oder mach einen Protest:

Klick hier für Mehr Infos zu Protest in Leichter Sprache.

Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers.